Berufsrechtliche Regelung Heilpraktikergesetz "Gesetz über die berufsmässige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" vom 17.02.1939,geändert durch Art.53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1. I S.469).
Die berufsrechtliche Regelung kann unter www.gesetze-im-internet.de und dort unter Stichwort/Titelsuche "Heilpraktikergesetz" eingesehen werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde Gesundheitsamt der Stadt Wiesbaden Dotzheimer Str. 38 -40, 65193 Wiesbaden
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